Wahlvorschlag einreichen

Informationen
  • Du hast Fragen oder möchtest wissen welche Listen es bereits gibt? Dann wende dich an den Wahlausschuss: wahl@stupa.uni-kl.de!
  • Jeder Wahlvorschlag benötigt zwei Vertrauenspersonen. Diese stehen für Rückfragen und falls notwendig für Korrekturen und Fehlerbehebungen zur Verfügung. Vertrauenspersonen können auch Personen des Wahlvorschlags sein.
  • Der Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung des Zusammenschlusses (Listenbezeichnung) enthalten.
  • Der Wahlvorschlag soll von einer Vertrauensperson und einer entsprechenden Stellvertretung unterschrieben werden. Im Zweifelsfall wird den ersten beiden Listenplatzinhabern diese Rolle zuteil.
  • Der Wahlvorschlag darf nur Bewerberinnen und Bewerber, welche im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind und in keinem anderen Wahlvorschlag aufgenommen sind, enthalten.
  • Der Wahlvorschlag darf höchstens 26 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.
  • Dabei kann jede Person bis zu dreimal aufgeführt werden (kumulieren). Werden Bewerberinnen und Bewerber im Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt, verringert sich die Zahl der höchstens aufzuführenden Personen entsprechend. Im Wahlvorschlag müssen die dreifach aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zuerst und die doppelt aufgeführten vor den übrigen erscheinen.
  • Die Reihenfolge der im Wahlvorschlag aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber ergibt sich aus der Reihenfolge in der sie hier angegeben werden.
  • Es ist wichtig, dass Vertrauenspersonen sowie Bewerberinnen und Bewerber neben dem Namen auch den Fachbereich und die Anschrift angeben. Dabei sollte es sich um die gegenüber der Universität angegebene Korrespondenzanschrift handeln. Nur so kann hier überprüft werden, ob die Daten mit dem Wahlverzeicnnis übereinstimmen und alle Personen auch das Wahlrecht besitzen.
  • Dem Wahlvorschlag müssen Nachweise beigelegt werden, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie die Vertrauenspersonen wählbar sind. Die Reihenfolge der Listenplätze muss klar erkennbar sein. Dies kann digital über diese Homepage erfolgen. Informationen dazu hier.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Studierenden schriftlich unterzeichnet werden. Dabei darf jeder Wahlberechtigte höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Dies kann digital über diese Homepage erfolgen. Informationen dazu hier.
  • Nach dem Absenden des Wahlvorschlags erhält die als Vertrauensperson genannt Person eine Mail an die angegebene RHRK-Mailadresse zur Verifzierung des Wahlvorschlags.

Wahlvorschlag einreichen

Angaben zum Wahlvorschlag

Vertrauensperson

stellv. Vertrauensperson

Bewerberinnen und Bewerber des Zusammenschlusses
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
Nr. 24
Nr. 25
Nr. 26