Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Ihm obliegt die Wahrnehmung der Angelegenheiten der gesamten Hochschule. Er ist unter anderem zuständig für:

  • Erlass und Änderung der Grundordnung,
  • Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten,
  • Stellungnahme zu und Genehmigung von Prüfungsordnungen,
  • Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • Stellungnahme zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von ProfessorInnen,
  • Beschlussfassung zu allgemeinen Grundsätzen über die Verteilung von Stellen und Mitteln sowie
  • Besetzung der Senatskommissionen.

In der Regel tagt der Senat in der Vorlesungszeit alle vier Wochen. Der Senat der TU Kaiserslautern besteht aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern:

  • 12 Professor*innen,
  • 4 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen,
  • 2 nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen,
  • 4 Studierenden sowie
  • der Präsidentin oder dem Präsidenten (als vorsitzendem Mitglied).

Dazu kommen beratende Mitglieder, z. B. die beiden Vizepräsident*innen und die Kanzlerin oder der Kanzler.
Die Amtszeit der Mitglieder des Senats beträgt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.
Mehr Informationen zum Senat gibt es hier:
www.uni-kl.de/ueber-die-tuk/organisation/hochschulgremien/senat/