Wahl zum Studierendenparlament für ungültig erklärt

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2024 die Wahl zum 54. Studierendenparlament vom 29. und 30. Januar 2024 für ungültig erklärt.

Diesem Entscheid ging ein Einspruch gegen das Wahlergebnis voraus. Dieser wurde dahingehend begründet, dass zwei Stimmabgaben per Vollmacht erfolgten.

Dem gegenüber regelt die Wahlordnung in § 1 Abs. 4:

Alle Wahlberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Entsprechend ist eine Stimmübertragung nicht möglich und eine Wahl per Vollmacht ausgeschlossen, da sonst keine persönliche Ausübung des Stimmrechts vorliegt.

Gemäß der Wahlordnung kommt dem Wahlprüfungsausschuss nach § 40 Abs. 3 nun die Aufgabe zu, zu prüfen, inwieweit erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorliegen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen. Ist ein solcher Verstoß zu bejahen, ist die Wahl für ungültig zu erklären.

Das vorläufige Wahlergebnis weist für Wahlvorschlag 1 "Jusos" 357 Stimmen für den Kandidierenden auf Platz 4 und 361 Stimmen für den Kandidierenden auf Platz 5 des Wahlvorschlags aus. Bei der Stimmabgabe können die Wahlberechtigten durch die Möglichkeit des Kumulierens (Stimmhäufung) bis zu drei Stimmen an eine Person verteilen. Damit können bei zwei Stimmabgaben bis zu sechs Stimmen auf eine Person entfallen.

Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, dass bereits vier Stimmen, die durch die Stimmabgaben per Vollmacht explizit an den Kandidierenden auf Platz 5 des Wahlvorschlags 1 gegangen sein könnten, die Wahl nicht mehr eindeutig ist. Dies könnte durch die folgende Kombination der Stimmabgaben per Vollmacht zustande gekommen sein:

Stimmvergabe an Platz 5 des Wahlvorschlags 1: 1x 1 Stimme, 1x 3 Stimmen

Stimmvergabe an Platz 5 des Wahlvorschlags 1: 1x 2 Stimmen, 1x 2 Stimmen

Auf seiner Sitzung prüfte der Wahlprüfungsausschuss, inwieweit Stimmabgaben vorliegen, die zu diesem uneindeutigen Ergebnis führen könnten. Dabei wurden mindestens zwei entsprechende Stimmzettel gefunden.

Der Wahlprüfungsauschuss stellt im Anschluss fest, dass erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorliegen, die zudem geeignet sind das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen und erklärte die Wahl für ungültig.