Die Wahlleitung der verfassten Studierendenschaft der RPTU in Kaiserslautern gibt bekannt:

  1. Die Wahlen finden am 23.04. und 24.04. statt.
  2. Wahllokal ist Raum 46-225.
  3. Gewählt werden die Abgeordneten des Studierendenparlaments der RPTU in Kaiserslautern.
  4. Gemäß Wahlordnung und Satzung der Studierendenschaft sind insgesamt 13 Sitze zu vergeben.
  5. Da die Wiederholungswahl innerhalb von drei Monaten nach der für ungültig erklärten Wahl stattfindet, wird gemäß §42 Abs. 2 der Wahlordnung nach denselben Wahlvorschlägen und auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt. Wahlberechtigt sind somit genau die Personen, die zum Zeitpunkt der letzten Wahlen Mitglieder der Studierendenschaft waren. Neue Wahlvorschläge können nicht eingereicht werden.
  6. Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist und sich bei der Wahl durch den Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann. Alle Wahlberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
  7. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann von heute an bis zum Mittwoch, 03. April werktags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Raum 47-1120 eingesehen werden, um eventuelle Berichtigungen vorzunehmen.
  8. Die Wahlordnung ist ausgehängt. Sie ist auch auf den Webseiten von AStA und StuPa veröffentlicht.
  9. Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme mittels Briefwahl oder an der Urne abzugeben. Briefwahl kann bis spätestens Dienstag, 16. April um 15.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleitung oder vertretungsweise im AStA in Gebäude 46, Raum 205/207 beantragt werden; Briefwahl kann darüber hinaus persönlich bei der Wahlleitung bis spätestens Dienstag, 23. April 2024 um 15.00 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens bis 15.00 Uhr am Mittwoch, 24. April 2024, bei der Wahlleitung eingegangen sein. Der Wahlbrief kann entweder persönlich beim Wahlleiter abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem der Wahlbrief bei der Wahlleitung eingeht. Die Wahlunterlagen zur Briefwahl werden nur einmal versandt. Bei Verlust kann nur noch an der Urne gewählt werden.
  10. Wahlberechtigte, die durch körperliche Gebrechen behindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.
  11. Es darf nur mit den amtlich hergestellten Stimmzetteln und Wahlumschlägen abgestimmt werden. Gleiches gilt bei Briefwahl für Wahlscheine und Umschläge.

Alle weiteren Informationen finden Sie auch nocheinmal unter https://www.stupa.uni-kl.de/wahlen.

Kaiserslautern, 20. März 2024
Nils Goll
c/o AStA RPTU Kaiserslautern
Erwin-Schrödinger-Straße
Gebäude 46, Raum 205
67663 Kaiserslautern
Email: wahl@stupa.uni-kl.de