Wählen darf nur, wer auch im Wahlverzeichnis eingetragen ist!

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann werktags ab Mittwoch, 20. März 2023, bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, also bis Mittwoch, 03. April 2024, werktags bei Frau Wiens in Gebäude 47, Raum 1120 eingesehen werden. Anträge auf Berichtigung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten sind bei Frau Wiens am entsprechend gleichen Ort und in der gleichen Zeit zu stellen. Die Öffnungszeiten sind werktags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr.